Sämtliche Veranstaltungen sind auf eine Mindestteilnehmerzahl abgestimmt. Bei nicht Erreichen der Teilnehmerzahl bin ich berechtigt, den Kurs abzusagen oder ein Alternativprogramm zusammen zu stellen.
Der Bergführer hat das Recht, das geplante Programm oder einen vorgesehene Route eigenmächtig zu ändern. Zum Beispiel bei ungünstigen Witterungsbedingungen, Lawinengefahr, Steinschlag oder anderen unvorhersehbaren Umständen.
Versicherung ist Sache der Teilnehmer/in.
Folgende Anullierungskosten werden bei einem Rücktritt in Rechnung gestellt:
bei privaten Touren gilt:
bei Flugreisen gilt:
Wir empfehlen, eine Annullierungskosten-Versicherung abzuschliessen.
Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht.
Kanton Graubünden/Schweiz.